Bekanntmachung "Photonische Systemlösungen für Medizin und Biotechnologie"

Richtlinie über die Förderung zum Themenfeld "Photonische Systemlösungen für Medizin und Biotechnologie" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland". Bundesanzeiger vom 11.12.2015

 

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2 Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen robuste Systemlösungen für medizinische und biotechnische Anwendungen auf der Basis der Photonik:

  • Photonische Verfahren für die Biotechnologie sowie für die medizinische Prädiktion, Prävention, Diagnostik und Therapie:
    • intelligente, digitale Biophotonik zur Bewältigung hoher Datenraten in Echtzeit,
    • funktionale Bildgebung (qualitativ, quantitativ),
    • multimodale Verfahren (Mikro- und Endoskopie, spektroskopische Verfahren),
    • Kombinationsverfahren zur Therapieunterstützung (Theragnostik) und zur Therapie,
    • lasermedizinische Verfahren z. B. für therapeutische Anwendungen in der Dermatologie, der Ophthalmologie, der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, der (Neuro-)Chirurgie oder für die photodynamische Therapie sowie
    • Verfahren für den Einsatz an Tier- und Tierersatzmodellen.
  • Photonische Verfahren für medizinische Grenzflächen:
    • funktionale und/oder antimikrobiell wirksame Oberflächen, z. B. für die selektive und kontrollierte Anhaftung von Körperzellen oder für therapeutische Anwendungen in der Dermatologie,
    • Sterilisation und Dekontamination von Oberflächen und Volumina für Hygiene und Prävention,
    • hybride Verfahren, z. B. Kombination aus Laser- und Plasmaverfahren, sowie
    • Aufklärung von Wirkmechanismen durch Simulation und Analytik, z. B. quantitative, ortsaufgelöste Bestimmung funktionaler chemischer Gruppen.

    Die Maßnahme zielt vor allem auf Systemlösungen mit Perspektiven für den Einsatz im praktischen Kontext, z. B. für die patientennahe (in-vivo-)Diagnostik, für die medizinische Therapie in Klinik und Praxis oder zur Überwachung des aktuellen Gesundheitszustands durch Körpersensoren ("Body Sensing"). Daher können im Rahmen dieser Fördermaßnahme im begrenzten Umfang Vorhaben zur klinischen Erprobung einbezogen werden.

    Ein großes Potenzial bzw. großer Handlungsbedarf besteht vor allem bei

    • der Miniaturisierung photonischer Komponenten,
    • der Entwicklung von Konzepten, die Komponenten für eine preisgünstige Volumenfertigung geeignet machen, und
    • der Kombination photonischer Verfahren mit anderen Technologien wie z. B. der Mikrofluidik oder der Nanotechnologie sowie mit Methoden und Erkenntnissen der Informations- und Kommunikationstechnologie.

    Die Auflistungen sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen.

     

7 Verfahren

Die Projektskizzen sind beim vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Abwicklung der Bekannt­machung. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Dr. Hasan Kar
Telefon: 02 11/62 14-4 53
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: kar(at)vdi.de

Dr. Thomas Sandrock
Telefon: 02 11/62 14-4 43
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: sandrock(at)vdi.de

 

7.2 Förderverfahren

Das Verfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.

Die Vorlagefrist endet am 31. März 2016.

 

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