Bekanntmachung "Wettbewerb Light Cares - Photonische Technologien für Menschen mit Behinderung"

Richtlinie über die Fördermaßnahme zum Themenfeld"Wettbewerb Light Cares - Photonische Technologien für Menschen mit Behinderung" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland"

Den gesamten Ausschreibungstext finden Sie hier zum Download!


1  Zuwendungszweck
Mit dem Wettbewerb „Light Cares“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, mit dem Einsatz photonischer Werkzeuge und Komponenten den Alltag von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen zu mehr Möglichkeiten und größerer Selbstständigkeit zu verhelfen.

2  Gegenstand der Förderung
Kooperationsprojekte mit Partnern der Maker-Bewegung, die den Alltag von Menschen mit Behinderung entscheidend verbessern können und mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen. Beispiele für Ansätze sind:

  • Hilfsmittel, die mit photonischen Verfahren (z. B. 3D-Druck, Lasercutting) bevorzugt herzustellen sind
  • Hilfsmittel, die auf photonischen Komponenten basieren

zwei Phasen:

  •  Erarbeitung einer Projektskizze
  • Umsetzungsphase: Bis zu zehn Projekte zu den oben genannten Zielen werden mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 100 000 € gefördert (nur bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben oder Kosten)

3  Zuwendungsempfänger
Mit dem Wettbewerb „Light Cares“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, mit dem Einsatz photonischer Werkzeuge und Komponenten den Alltag von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen zu mehr Möglichkeiten und größerer Selbstständigkeit zu verhelfen.

4  Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

5  Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse, die in der Regel bis zu 50 % anteilfinanziert werden können.

7  Verfahren
Die Projektskizzen sind beim vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen:

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Joachim Fröhlingsdorf
Telefon: 02 11/62 14-5 08
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: froehlingsdorf_j(at)vdi.de

7.2  Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1  Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Die Vorlagefrist endet am 31. März 2016.


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