BMBF: Förderaufruf EUREKA-Globalstars-Kooperation mit Brasilien

Quelle: BMBF

Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik

Förderaufruf EUREKA-Globalstars-Kooperation mit Brasilien vom 19.12.2022

Vom 20.12.2022

Der Förderaufruf nimmt Bezug auf Modul 3 der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik vom 19. Dezember 2022 (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/12/2022-12-19-Bekanntmachung-Lateinamerika.html). Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung finden unverändert Anwendung. Da es sich um eine multilaterale Fördermaßnahme handelt, sind ergänzend auch die Kriterien des gemeinsamen EUREKA-Aufrufs zu berücksichtigen
(www.eurekanetwork.org/open-calls/globalstars-brazil-sao-paulo-2022).

Bei EUREKA handelt es sich um eine dezentrale zwischenstaatliche Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Industrie durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation zu erhöhen. Es ist zugleich das weltgrößte Netzwerk für diese Art der Kooperation. Mithilfe des Instruments „Globalstars“ können auch Partner außerhalb des EUREKA-Netzwerks einbezogen werden, so wie in diesem Fall die Förderorganisation FAPESP des brasilianischen Bundesstaates São Paulo.

Ziel dieses Förderaufrufs ist die Intensivierung der bilateralen und multilateralen Technologiekooperation mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus dem Bundesstaat São Paulo in den Bereichen Industrie 4.0 sowie Künstliche Intelligenz (KI) in Smart Cities und dem Gesundheitssektor. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung von marktwirksamen Innovationen mit ziviler Anwendung, d.h. die Entstehung neuer kommerzieller Produkte, Verfahren und/oder Dienstleistungen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden gemeinsame marktnahe Forschungs- und Innovationsprojekte, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Bundesstaat São Paolo in Brasilien und ggf. zusätzlich aus den EUREKA-Ländern Schweden oder Spanien durchgeführt werden und eines oder mehrere der nachfolgenden Themen adressieren:

  • KI in Smart Cities
    • Die Stadt als Plattform für datengetriebene Innovation
    • Digitale Zwillinge für Städte
    • KI für die Stadtverwaltung
    • KI für Haushalts- und Investitionsmanagement

mit folgenden Schwerpunkten:

  • Wasser- und Luftqualität
  • Wasser- und Abwassermanagement
  • Verkehr und Logistik, Mobilität von Personen und Gütern
  • Einbindung der Bürger – Empowerment
  • Beitrag zur Ressourceneffizienz und CO2-Reduzierung
  • KI im Gesundheitssektor
    • Sensoren, Sensordaten (und deren Analyse) in der Pflege, Rehabilitation und Prävention
    • Neue Technologien und neue Arbeitsweisen in der Pflege
    • Empowerment, mehr Kontrolle über die eigene Gesundheit / Prävention – Verbinden von lebenslangem Lernen mit lebenslanger Nutzung von Technologie für mehr Empowerment / um Technologie als Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen auf unterschiedliche Weise zu nutzen.
    • Methoden zur Technologieentwicklung, Nutzerbeteiligung und Implementierung gemeinsam mit Unternehmen (im Rahmen von Digitaler Gesundheit).
    • Neue Methoden zur Entscheidungsfindung mit dem Ziel, die Effizienz und Genauigkeit für Gesundheitsexperten zu steigern.
  • Industrie 4.0

IKT-Anwendungen im industriellen Kontext, einschließlich Innovation bei Prozessen und Produkten

    • Dezentrale Produktion
    • Fernwartung
    • Robotik
    • Digitalisierte Steuerung
    • Virtualisierung
    • Industrie 4.0 Technologien für nachhaltige Produktion

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen sowie Erkenntnisse und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Produkten, Verfahren und/oder Dienstleistungen führen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gegebenenfalls als Verbundprojektpartner Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, kommunale Gebietskörperschaften), in Deutschland verlangt.

Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung muss die Zusammenarbeit der deutschen und der internationalen Partner des Verbundprojekts regeln.

Höhe und Dauer der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Die Fördersumme pro deutschem Verbundprojekt kann in der Regel bis maximal 250.000 € betragen. Mindestens 40 % der Förderung des deutschen Verbundes muss dabei auf die beteiligten KMU entfallen. Die Laufzeit der Projekte darf maximal bis zu 36 Monate betragen.

Antragsfrist für den internationalen Verbundantrag ist der 31. Januar 2023.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.